© 2014 Holger Albers

Januar 2016: Verstehen Sie beamtisch?

Die Welt am Sonntag widmete einem Steuerbescheid aus Nordrhein-Westfalen jüngst einen Beitrag von mehr als einer Seite. Nicht etwa, weil an diesem Beispiel neue Steuertricks erklärt werden sollten, sondern weil der Empfänger des Bescheides ihn angesichts mehrerer merkwürdiger Formulierungen nicht verstanden hatte. Ob dieser vermeintlichen Schmach wollte er namentlich nicht genannt werden. Dabei kennt sicher jeder von uns Behördenschreiben, die auch beim zweiten Lesen noch nicht klar werden lassen, was der Staat von seinem Bürger erwartet.


Besonders bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist die interne Forderung der entsprechenden Finanzverwaltung: Man wolle zur bürgerfreundlichsten und verständlichsten Verwaltung des Landes werden. Versuch gescheitert, lautet das Zwischenfazit. Warum ist das so? Weil hier zwei Anforderungen aufeinander treffen, die kaum eine gemeinsame, gleiche Richtung finden können: sprachliche Verständlichkeit und juristische Genauigkeit.


Nicht nur die Juristen, auch viele andere Berufszweige von IT-Fachleuten und Chemikern bis hin zu Förstern und Ökologen haben ihre ganz eigene Sprache entwickelt. Sie enthält Begriffe und Formulierungen, die zwar eíndeutig für den Schreiber und die fachkundigen Leser sind, allen anderen aber oft unverständlich bleiben. Gerade die Juristen sind besonders ängstlich, wenn eine Passage geändert werden soll. Entspricht die Wortreihenfolge nicht mehr der Gewohnheit, sehen sie die Gefahr möglicher Interpretation - und das ist nun wirklich das Letzte, was in einem behördlichen Bescheid gewünscht ist.


Die bürgerfreundliche, weil verständliche Sprache wird also in Behördenschreiben wohl weiter auf sich warten lassen. Dennoch könnte man einiges anders machen. Warum nicht die formal eindeutige Passage belassen und um ein '...das heißt...' ergänzen? Warum nicht Information und zugehörige Paragraphen im Schreiben trennen, etwa mit Fußnoten, und so den Text lesbarer machen? Warum nicht wenigstens, wie in oben genannten Artikel gefordert, eine klare Struktur in den Bescheid bringen? Nicht der Weisheit letzter Schluss, aber immerhin ein Anfang.